Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht

im Deutschen Anwaltverein

Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht

Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein ist ein Zusammenschluss von mittlerweile knapp 3.240 (Stand 1/2011) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren besonderes Interesse im Arbeitsrecht liegt. Gegründet im Jahr 1981, gehört die Arbeitsgemeinschaft zu einer der ältesten und zugleich zu einer der größten Arbeitsgemeinschaften im Deutschen Anwaltverein. Sie sieht ihre Aufgabe in der Erörterung arbeitsrechtlicher Fragen und der Fortbildung ihrer Mitglieder auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Der Fortbildungs- und Informationsaustausch findet auf den großen Frühjahrs- und Herbstveranstaltungen statt, auf welchen arbeitsrechtliche Fragen erörtert und Kontakte geknüpft werden. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erhalten viermal im Jahr die Zeitschrift „Arbeitsrechtliche Entscheidungen“. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft sind Sie zudem in der Suchfunktion auf dieser Homepage aufzufinden. mehr…

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Veranstaltungen

Frühjahrstagung 2012

Die Frühjahrstagung findet am 09. und 10. März 2012 in Dresden statt. Das Programm finden Sie hier.

Herbsttagung 2012

Die Herbsttagung 2012 findet am 14. und 15. September in Wiesbaden statt.

Für Sie kurz gefasst: neue Gerichtsentscheidungen aus dem Bereich Arbeitsrecht

  • Keine fristlose Kündigung wegen eigenmächtig angetretenen Urlaubs

    Ohne Zustimmung des Arbeitgebers angetretener Urlaub kann grundsätzlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Ob diese Maßnahme angemessen ist, hängt jedoch auch von den Umständen des Einzelfalls ab, wie die Richter des Arbeitsgerichts Krefeld im Rahmen eines Vergleichs betonten. mehr…

  • Kellner dürfen Trinkgeld behalten

    Trinkgelder, die zum Beispiel Mitarbeiter in gastronomischen Betrieben erhalten, stehen diesen unmittelbar selbst zu. Der Arbeitsgeber darf nicht einseitig festlegen, dass die Trinkgelder in eine Gemeinschaftskasse eingezahlt werden, aus der dann alle Angestellten einen Teil erhalten. Ebenso wenig kann er die von ihm gewünschte Aufteilung des Trinkgeldes unter dem Personal dadurch erzwingen, dass er dem Mitarbeiter verbietet, selbst bei den Gästen zu kassieren. mehr…