Presseservice

Hier finden Sie die Pressemitteilungen, welche die AG Arbeitsrecht im DAV herausgibt, um das öffentliche Interesse auf Arbeitsrechtsanwälte und Arbeitsrechtsanwältinnen zu richten, die Mitglied in der AG Arbeitsrecht sind. So soll bei potentiellen Mandanten die Gedankenverbindung zwischen "Rechtsproblem" und "Mitglied der AG Arbeitsrecht" hergestellt werden.

2023

Hamm/Berlin (dpa/tmn). Ein Darlehensrückzahlungsanspruch wird nur dann von einer arbeitsvertraglichen Verfallklausel erfasst, wenn das Darlehen eng mit dem Arbeitsverhältnis verknüpft ist.

(DAV). In der heutigen Arbeitswelt werden immer häufiger Film und Fotoaufnahmen von Arbeitnehmern gemacht.

(DAV). Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist in aller Munde, besonders wenn es um die Rechte von Arbeitnehmern geht. Doch wie muss ein solches Verfahren ablaufen, und was passiert, wenn es nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird?

(DAV). Arbeitgeber, die auf ihr Kündigungsrecht verzichten, können dieses nicht ohne weiteres wieder aufnehmen. Eine Gerichtsentscheidung stärkt die Position der Arbeitnehmer. Was bedeutet es, wenn der Arbeitgeber einmal auf sein Recht zur Kündigung verzichtet hat?

(DAV). Rückzahlungsvereinbarungen für Fortbildungskosten sorgen regelmäßig für Streit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Tatsächlich bauen viele Arbeitgeber solche Klauseln in ihre Vereinbarungen ein, um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen.

(DAV). Das Landesarbeitsgerichts Stuttgart hat am 9. September 2022 (9 Sa 28/22) ein Urteil gefällt, das für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber von Interesse sein dürfte. Es geht um sogenannte Freiwilligkeitsvorbehalte, also Bestimmungen in Arbeitsverträgen, die den Arbeitgeber dazu berechtigen, gewisse Zahlungen nur nach eigenem Ermessen zu leisten.

 

(DAV). Aufgrund des Kündigungsschutzrechtes werden zahlreiche Kündigungen angefochten. Was passiert, wenn der Chef "betriebsbedingte Gründe" als Kündigungsgrund angibt und dann fast sofort jemand Neues für die Position einstellt?

 

(DAV). Sogenannte "AGG-Hopper" sind Personen, die sich mit der Absicht auf Stellen bewerben, abgelehnt zu werden und dann Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Ein Kläger hatte aufgrund einer Ablehnung einen Entschädigungsanspruch wegen Altersdiskriminierung sowie einen Entschädigungsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend gemacht.

 

(DAV). Vor dem Hintergrund zunehmender Flexibilisierung der Arbeitszeit und des Einsatzes von Homeoffice kommt der korrekten Erfassung der Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer eine wichtige Rolle zu. Arbeitszeitbetrug stellt kein Kavaliersdelikt dar und kann schwerwiegende Folgen haben. Daher sollte sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern größte Sorgfalt auf eine genaue Arbeitszeiterfassung gelegt werden.

(DAV). Die Folgen der Pandemie werden zunehmend juristisch aufgearbeitet. Dies bezieht sich auch auf das Arbeitsleben. Interessant ist die Frage, ob der Arbeitgeber Mitarbeitende schon – ohne Lohnzahlung – freistellen durfte, ob wohl es noch kein Tätigkeitsverbot durch das Gesundheitsamt gab.

(DAV). Bei einem Urlaubsanspruch gibt es immer zwei Komponenten: einmal die Freistellung von der Arbeitspflicht und die Zahlung von Urlaubsentgelt (Lohnfortzahlung). Unsicherheit besteht manchmal darüber, was mit den Urlaubsansprüchen ist, wenn man länger krank oder erwerbsunfähig ist.

(DAV). Wer krankgeschrieben ist, soll sich erholen, um seine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.

(DAV). Niemand darf diskriminiert werden, wenn es um die Frage der Einstellung geht. Dies ist im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) geregelt, es enthält auch eine Aufzählung der Gründe für einen Anspruch wegen Diskriminierung.

(DAV). Die arbeitsrechtlichen Folgen der Corona-Pandemie werden mittlerweile vor den Gerichten aufgearbeitet. So stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber verpflichtet waren, die Löhne auch im Krankheitsfall weiter zu zahlen. Und zwar auch dann, wenn man ohne Symptome positiv auf Corona getestet wurde.

(DAV). Manche Betriebe sind so groß, dass insbesondere der/die Betriebsratsvorsitzende für diese Tätigkeit von den Arbeitsverpflichtungen freigestellt werden. Reisekosten im Rahmen der Betriebsratstätigkeit müssen vom Arbeitgeber erstattet werden. Kann ein Betriebsratsvorsitzender auch eine BahnCard 100 verlangen?

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