Presseservice

Hier finden Sie die Pressemitteilungen, welche die AG Arbeitsrecht im DAV herausgibt, um das öffentliche Interesse auf Arbeitsrechtsanwälte und Arbeitsrechtsanwältinnen zu richten, die Mitglied in der AG Arbeitsrecht sind. So soll bei potentiellen Mandanten die Gedankenverbindung zwischen "Rechtsproblem" und "Mitglied der AG Arbeitsrecht" hergestellt werden.

2021

(DAV). Wegen der Corona-Pandemie müssen viele Beschäftigten einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dies wird teilweise als Belastung gesehen. In manchen Tarifverträgen ist ein Zuschlag für das Tragen einer persönliche Schutzausrüstung vorgesehen. Gilt dies auch für einen Mund-Nasen-Schutz?

(DAV). Betriebsratsmitglieder genießen für die Ausübung ihres Mandats einen gewissen Schutz. Arbeitgeber müssen die Betriebsratstätigkeit unterstützen. Im Rahmen der Pandemie kann fraglich sein, welche Vorgaben – auch von Seiten des Gesamtbetriebsrates – gemacht werden dürfen.

(DAV). Wer während eines Urlaubs erkrankt, kann sich die Urlaubstage gutschreiben lassen. Voraussetzung ist aber nicht nur, dass man krank ist, sondern dass es eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) gibt. Nur dann werden die Tage nicht auf den Urlaub angerechnet. Gleiches gilt bei einer Covid-19-Erkrankung oder einer angeordneten Quarantäne.

(DAV). Die Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) regelt auch die Nutzung der Daten von Mitarbeitern. Dazu gehört auch die Nutzung von Fotos. Hierfür ist eine schriftliche Einwilligung erforderlich und eine vorherige Aufklärung, wofür das Foto genutzt wird. Ansonsten muss der Arbeitgeber eine Entschädigung zahlen.

(DAV). Zurzeit wird intensiv über den Wunsch vieler Arbeitgeber diskutiert, den Mitarbeitern eine Impfung gegen Corona aufzuerlegen. Daher lohnt sich ein Blick auf Entscheidungen über Impfmaßnahmen seitens der Arbeitgeber für die Mitarbeiter. Steht man in diesem Fall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?

(DAV). Bei Betriebsänderungen werden oft Betriebsvereinbarungen mit Sozialplänen geschlossen. Daneben kann es finanzielle Anreize geben, die Kündigung zu akzeptieren. Solche Klageverzichtsprämien bekommt man, wenn man keine Kündigungsschutzklage erhebt. Grundsätzlich sind diese zulässig, manchmal aber dennoch unwirksam.

(DAV). Müssen Mitarbeiter wegen der Corona-Pandemie in Quarantäne, stellt sich die Frage, wer die Vergütung übernimmt. Verhängt die Behörde ein Beschäftigungsverbot sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer über das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschützt. Letztlich tritt der Staat ein. Anders hat nun das Arbeitsgericht in Dortmund in einem Fall geurteilt, in dem der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter in Quarantäne schickte. Gerade in der ersten Welle bestand noch keine öffentlich-rechtliche Quarantänepflicht und damit kein Anspruch aus dem IfSG.

(DAV). Nach dem Urlaubsgesetz gibt es eine Nachgewährung von Urlaubstagen, wenn man arbeitsunfähig ist. Die Erkrankung während des Urlaubs muss durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen werden.

(DAV). Wer auf behördliche Anordnung in Quarantäne muss, erhält nicht mehr seinen Verdienst, sondern eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

(DAV). Der Betriebsfrieden muss gewahrt sein. Wer diesen stört, muss damit rechnen, gekündigt zu werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn es gegen Kolleginnen und Kollegen geht. Manche Mitarbeiter meinen, sie wäre besonders geschützt, dem ist aber nicht immer so.

(DAV). Die Pflicht, Masken auch am Arbeitsplatz zu tragen, hat zum Teil für Diskussionen geführt. Die Arbeitgeber waren aber verpflichtet, dies vorzuschreiben, wo dies möglich war. Was aber, wenn ein Mitarbeiter mit Hilfe eines ärztlichen Attests von der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, befreit wurde? Kann er verlangen, dennoch an seinem Arbeitsplatz beschäftigt zu werden?

(DAV). Arbeitnehmer müssen die Interessen des Arbeitgebers schützen. Dazu gehört auch, Vorgesetze oder Kunden nicht rassistisch zu bleidigen. Dann droht die fristlose Kündigung. Bei einem Betriebsratsmitglied kann die verweigerte Zustimmung des Betriebsrates durch eine Gerichtsentscheidung ersetzt werden.

(DAV). Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat schwere arbeitsrechtliche Konsequenzen. Auch langjährige Mitarbeiter können ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden.

(DAV). Wegen der Pandemie mussten viele Geschäfte und Betriebe schließen. Um die Arbeitnehmer zu schützen, gibt es das Modell der Kurzarbeit. Was ist aber in Fällen, in denen Kurzarbeit nicht möglich ist? Normalerweise muss der Arbeitgeber bei höherer Gewalt den Lohn zahlen. Gilt dies auch in der Pandemie?

(DAV). Die Corona-Pandemie zwingt viele, ihr Handeln zu verändern. Dies macht auch vor der Arbeitswelt nicht halt. Ob Homeoffice oder Videokonferenzen statt Meetings -manches wird Corona überleben. Dies hat auch Auswirkungen auf die Arbeit des Betriebsrates. Kann er also die Ausstattung mit Videokonferenztechnik verlangen?

(DAV). Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mussten oder müssen wegen Corona in Kurzarbeit. Teilweise sogar auf Kurzarbeit null. Der Anspruch auf Erholungsurlaub bemisst sich nach den Arbeitstagen. Kürzt die Kurzarbeit also den Anspruch auf Urlaub?

(DAV). Wegen Corona gab es am Arbeitsplatz zahlreiche Schutzmaßnahmen. Auch wurden die Arbeitgeber zu entsprechenden Vorkehrungen verpflichtet. Was ist aber, wenn sich die Mitarbeiter nicht daranhalten? Sich etwa gegenüber Kollegen sogar gefährdend aufführen?

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