Presseservice

Hier finden Sie die Pressemitteilungen, welche die AG Arbeitsrecht im DAV herausgibt, um das öffentliche Interesse auf Arbeitsrechtsanwälte und Arbeitsrechtsanwältinnen zu richten, die Mitglied in der AG Arbeitsrecht sind. So soll bei potentiellen Mandanten die Gedankenverbindung zwischen "Rechtsproblem" und "Mitglied der AG Arbeitsrecht" hergestellt werden.

2020

(red/dpa). Die Bemerkung, er wolle am nächsten Tag krankfeiern, kann einen Arbeitnehmer seinen Job kosten – und zwar fristlos.

(red/dpa). Zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften werden in Betrieben oft Videokameras installiert. Oft gibt es Betriebsvereinbarungen dazu, da solche Maßnahmen der Mitbestimmung des Betriebsrats bedürfen. Kann der Arbeitgeber diese Daten auch nutzen, um die Einhaltung der Sicherheitsabstände zu kontrollieren und diese im Ausland bei der Konzernmutter speichern?

(red/dpa). Viele Unternehmen nutzen auch Facebook, um sich zu präsentieren. Sofern sie Fotos posten, auf denen Mitarbeiter zu erkennen sind, müssen diese vorher zugestimmt haben.

(red/dpa). Gibt in einem Unternehmen noch keinen Betriebsrat, kann der Wahlvorstand zur Wahl des Betriebsrats in einer Betriebsversammlung gewählt werden. Kann das Arbeitsgericht angerufen werden, wenn dies nicht geschieht, oder die Betriebsversammlung vertagt wurde?

(red/dpa). Für Sonntags- und Feiertagsarbeit gibt es häufig Zuschläge zum Lohn. Was ist mit Ostersonntag und Pfingstsonntag: Sonntag oder Feiertag?

(red/dpa). Massive Kritik am eigenen Arbeitgeber kann riskant sein. Unter Umständen reagiert der mit einer Kündigung.

(red/dpa). Wer bei einer Bewerbung diskriminiert wird, kann Entschädigung verlangen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet hierfür die Grundlage. Keinen Anspruch hat allerdings, wer die Stelle gar nicht wollte. Wann liegt eine rechtsmissbräuchliche Bewerbung vor?

(red/dpa). Datenschutz ist in aller Munde – insbesondere was den Schutz von Kundendaten angeht. Diese dürfen ohne Einwilligung nicht verwendet werden. Auch die IT-Mitarbeiter sind zum Schutz der Daten verpflichtet. Was passiert, wenn sie die Daten nutzen, um vermeintliche Sicherheitslücken aufzudecken?

(red/dpa). Immer noch kommt es auch am Arbeitsplatz vor, dass Westdeutsche Ostdeutsche wegen ihrer Herkunft verspotten und herabsetzen wollen. Eine Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das aber nicht.

(red/dpa). In der Regel gilt das, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Bezahlt ein Arbeitgeber aufgrund der Angaben des Mitarbeiters mehr Lohn, kann der Arbeitnehmer nicht ohne weiteres auf eine indirekte Bereitschaft des Arbeitgebers schließen, generell mehr zu zahlen.

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