Presseservice

Hier finden Sie die Pressemitteilungen, welche die AG Arbeitsrecht im DAV herausgibt, um das öffentliche Interesse auf Arbeitsrechtsanwälte und Arbeitsrechtsanwältinnen zu richten, die Mitglied in der AG Arbeitsrecht sind. So soll bei potentiellen Mandanten die Gedankenverbindung zwischen "Rechtsproblem" und "Mitglied der AG Arbeitsrecht" hergestellt werden.

2017

Weihnachten liegt dieses Jahr arbeitnehmerfreundlich: Heiligabend fällt auf einen Sonntag.

Eine dampfende Tasse Glühwein gehört für viele Deutsche zum Weihnachtsmarktbesuch.

Weihnachten ist vorbei – wohin mit dem nadelnden Tannenbaum? Die frühere Werbung eines großen Möbelhauses hatte eine Antwort darauf.

Weihnachten liegt dieses Jahr arbeitnehmerfreundlich: Heiligabend fällt auf einen Sonntag

Weihnachtszeit ist Geschenkezeit – auch am Arbeitsplatz. Bei teuren Geschenken von Kunden oder Geschäftspartnern ist jedoch schnell die Grenze zur Korruption überschritten.

Eine Auszeit vom Job, um zu reisen, sich weiterzubilden oder sozial zu engagieren – davon träumen viele Arbeitnehmer.

Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn muss durch die monatlichen Zahlungen des Arbeitgebers erfüllt werden. Dabei regelt das Gesetz nicht ausdrücklich, welche Entgeltzahlungen des Arbeitgebers auf die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns angerechnet werden.

Mitarbeiter dürfen an Betriebsfeiern teilnehmen, auch wenn sie während einer laufenden Kündigungsfrist freigestellt sind. Etwas anderes kann sich nur dann ergeben, wenn sie sich in der Vergangenheit bei derartigen Veranstaltungen störend verhalten haben.

Im Rahmen des Arbeitnehmerentsendegesetzes kommt es oft zum Einsatz von Erntehelfern in der Landwirtschaft- und Gartenbaubranche.

Arbeitgeber dürfen die Bürocomputer ihrer Mitarbeiter nur unter strengen Voraussetzungen überwachen. Das gilt insbesondere für den Einsatz von Spähsoftware, die jede Eingabe des Arbeitnehmers aufzeichnet. Die Deutsche Anwaltauskunft (anwaltauskunft.de) informiert über die entsprechende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 27. Juli 2017, AZ: 2 AZR 681/16).

Eine ernsthafte Drohung gegen einen Vorgesetzten rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Das gilt auch dann, wenn die Drohung aufgrund möglicherweise eingeschränkter Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt schuldlos erfolgt sein sollte. Über eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. Juni 2017 (AZ: 11 Sa 823/16) informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Wenn die Sonne scheint und die Temperaturen auf 30 Grad oder mehr steigen, zieht es viele ins Freibad oder an den See. Während Schüler dann häufig Hitzefrei haben, müssen Arbeitnehmer auf den Feierabend warten. Der Arbeitgeber muss allerdings für erträgliche Temperaturen im Büro sorgen. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft (anwaltauskunft.de)

Eine Entschädigung, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer wegen Diskriminierung, Mobbings oder sexueller Belästigung zahlen muss, ist steuerfrei. Sie ist auch dann kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber die behauptete Benachteiligung bestritten und sich lediglich in einem gerichtlichen Vergleich zur Zahlung bereit erklärt hat. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. März 2017 (AZ: 5 K 1594/14).

Rund zehn Millionen Deutsche arbeiten regelmäßig in der Nacht oder an Sonntagen. Viele Arbeitnehmer wissen aber nicht, dass sie für ungewöhnliche Dienstzeiten mehr Lohn beanspruchen können. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über Rechtsfragen rund um Nacht- und Sonntagsarbeit.

Die grobe Beleidigung des Chefs als „soziales Arschloch“ rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Auch bei einem langjährig beschäftigten Mitarbeiter in einem familiengeführten Kleinbetrieb kann  eine vorherige Abmahnung entbehrlich sein. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 24. Januar 2017 (AZ: 3 Sa 244/16).

Immer mehr Arbeitgeber haben ihr Herz für Tiere entdeckt. Hunde am Arbeitsplatz sind keine Ausnahme mehr. Was dabei zu beachten ist, weiß die Deutsche Anwaltauskunft – anlässlich des weltweiten „Nimm-deinen-Hund-mit-zur-Arbeit-Tages“ (kurz: Bürohundtag), der in diesem Jahr am 23. Juni begangen wird, und des Aktionstages „Kollege Hund“ des Deutschen Tierschutzbundes am 29. Juni 2017.

Pünktlich zur Feriensaison häufen sich in vielen Betrieben und auch vor Arbeitsgerichten die Streitigkeiten über die schönsten Wochen des Jahres. Hauptkonflikt: Die Kollegen können sich nicht auf die Ferientermine untereinander einigen. Und was ist, wenn man im Urlaub krank wird? Die Deutsche Anwaltauskunft gibt Tipps für die schönste Zeit des Jahres.

Die Urlaubsplanung mit den Kollegen abzustimmen ist nicht immer einfach: Vor allem Brückentage und Schulferien sind bei vielen Mitarbeitern beliebt. Urlaubsanträge, die den Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer entgegenstehen, kann der Arbeitgeber ablehnen, wie die Deutsche Anwaltauskunft (anwaltauskunft.de) informiert.

Bezeichnet sich ein Arbeitnehmer in einem beruflichen Netzwerk bereits als „Freiberufler“, obwohl er noch für seinen Arbeitgeber tätig ist, stellt das alleine noch keine unerlaubte Konkurrenztätigkeit dar.

davit empfiehlt Überprüfung von Verträgen mit freien Mitarbeitern
Am 1. April 2017 tritt im Arbeitsrecht ein neues Gesetz in Kraft, das gerade für die IT-Branche von großer Bedeutung ist: Im Gesetz zur Änderung des Rechts der Arbeitnehmerüberlassung wird erstmals gesetzlich definiert, wer Arbeitnehmer ist.

Ist es üblich, dass ein Paketzusteller im Halteverbot oder sogar in Fußgängerzonen anhält, stellt die Übernahme der Bußgelder durch den Arbeitgeber keinen Arbeitslohn dar.

Jede zweite Frau und mittlerweile bereits jeder fünfte Mann arbeiten in Teilzeit.

Wird in einer Betriebsvereinbarung die Auswahl von Interessierten für ein freiwilliges Abfindungsprogramm vereinbart, ist für die Änderung dieser Vereinbarung die Schriftform erforderlich.

Wechselt ein Arbeitnehmer von Vollzeit in Teilzeit, muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht über die negativen Folgen auf die betriebliche Altersversorgung aufklären.

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