Weiterleitung vertraulicher Daten – Kündigungsgrund?

(red/dpa). Mit den Daten seines Arbeitgebers muss jeder Mitarbeiter sehr sorgfältig umgehen. Das gilt in besonderem Maße für offensichtlich sensible Daten – auch wenn diese nicht als vertraulich gekennzeichnet sind. Eine Weiterleitung kann eine so schwere Pflichtverletzung sein, dass dem Mitarbeiter gekündigt wird. Nicht immer ist das aber gerechtfertigt.

Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein.

Sensible Unterlagen ohne Hinweis auf Vertraulichkeit

Der Direktmarketing-Manager arbeitete in einem Betrieb, der zu einer Unternehmensgruppe gehörte. In seiner Funktion hatte er auch volle Zugriffsrechte auf das SAP-System. Als er zum Einzelbetriebsrat gewählt wurde, verwies sein Arbeitgeber ihn zur Einarbeitung an den Betriebsrat im Schwesterunternehmen. Im Rahmen eines dienstlichen Auftrags stieß der Mitarbeiter zufällig auf Daten, die in keinem Zusammenhang zu seinem Auftrag standen. Es handelte sich um Rechnungen und Time-Sheets einer Arbeitsrechtskanzlei, die für das Unternehmen tätig war. Die Dokumente trugen keinen Vertraulichkeitsvermerk. Er druckte sie aus und legte sie einem Betriebsratsmitglied des Schwesterunternehmens vor. Dieses sah den Besitz der Unterlagen allerdings kritisch. Daraufhin schredderte der Mann sie umgehend und ließ seine SAP-Zugriffsrechte einschränken.
Trotzdem erhielt er eine fristlose Kündigung.

Pflichtverletzung ja – Kündigung nein

Der Mitarbeiter wehrte sich gerichtlich gegen seine Kündigung. Mit Erfolg. Es fehle an einem wichtigen Grund für die Kündigung, entschieden die Richter des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein. Zum einen habe der Mitarbeiter uneingeschränkten Zugriff auf die SAP-Daten. Zum anderen handele es sich bei den Dokumenten nicht um Geschäftsgeheimnisse, sie trügen auch keinen Vertraulichkeitsvermerk. Auch könne man dem Mann nicht vorwerfen, die Daten an Dritte weitergegeben zu haben: Dies sei der Betriebsrat des Schwesterunternehmens gerade nicht. Das Gericht hob hervor, dass der Mann sofort reagiert und die Konsequenzen gezogen habe. Vor diesem Hintergrund hätte eine Abmahnung ausgereicht.

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