Schriftform Erfordernis bei einer Kündigung

(dpa/tmn). An ein Kündigungsschreiben werden gewisse Formerfordernisse gestellt. Dies dient dazu, dass Rechtssicherheit entsteht, und eine Beweiserleichterung im Rechtsstreit möglich ist.


Zu einer wirksamen Kündigung gehört auch eine echte Unterschrift. Dieses Schriftformerfordernis wird nicht dadurch erfüllt, dass jemand eine schriftliche Kündigung mit einer Paraphe unterzeichnet. Auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgericht Hamm vom 28. Juni 2022 (AZ: 17 Sa 1400/21) weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.


Formunwirksamkeit der Kündigung

Es ging um die Wirksamkeit von zwei Kündigungsschreiben. Diese enthielten in der Unterschriftenzeile maschinengeschriebene Namen. Über diesen Namen stand ein handschriftliches Zeichen, welches aus einer nahezu senkrecht verlaufenden Linie und einen einem kurzen wellenförmigen Auslauf bestand.

Der gekündigte Mitarbeiter erhob Kündigungsschutzklage und machte geltend, dass ein Verstoß gegen die Schriftform von Kündigungsschreiben vorliege.


Paraphe ist keine Unterschrift – Kündigungsschutzklage erfolgreich

Die Kündigungsschutzklage des Mannes war erfolgreich, da für das Gericht keine wirksame Kündigung vorlag.

Aus dem Schriftformerfordernis folgt, dass ein Kündigungsschreiben richtig unterschrieben werden muss. Es muss also eine volle Unterschriftsleistung erfolgen. Für die Abgrenzung zwischen Unterschrift und Paraphe ist das äußere Scheidungsbild maßgebend.

Eine senkrecht verlaufende Linie und ein kurzer wellenartige Auslauf wie im vorliegenden Fall reicht nicht aus. Dies hätte allenfalls ein einzelner Buchstabe sein können, jedoch nicht die Wiedergabe eines Namens mit zwölf Buchstaben. Das Schriftzeichen war lediglich 1 - 1,5 cm lang. Die tatsächliche Unterschrift auf anderen Dokumenten wies jedoch eine Länge von 3 - 3,5 cm auf.

Für das Gericht war klar, hier handelt es sich um eine Paraphe, selbst wenn man einen großzügigen Maßstab anlegen würde.


Quelle:
www.dav-arbeitsrecht.de

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