Gutschrift von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Corona-Infektion?

(DAV). Nach dem Urlaubsgesetz gibt es eine Nachgewährung von Urlaubstagen, wenn man arbeitsunfähig ist. Die Erkrankung während des Urlaubs muss durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen werden. Was ist aber, wenn man wegen einer Infektion in Quarantäne muss, ohne krankgeschrieben zu sein?

In diesem Fall muss der Arbeitgeber die entsprechenden Urlaubstage nicht auf den Jahresurlaub gutschreiben. Ohne Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit entfällt der Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn vom 7. Juli 2021 (AZ: 2 Ca 504/21), informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Urlaubsanspruch wegen Quarantäne?

Die Arbeitnehmerin hatte vom 30.11.2020 bis zum 12.12.2020 Urlaub. Nach dem sie sich mit Corona infizierte, musste sie auf behördliche Anordnung in der Zeit vom 27.11.2020 bis zum 07.12.2020 in Quarantäne. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) lag für diesen Zeitraum nicht vor.

Die Arbeitnehmerin klagt auf die Nachgewährung von fünf Urlaubstagen durch den Arbeitgeber.

Die Klage scheiterte.

Keine Gutschrift von Urlaubstagen wegen Corona-Quarantäne

Die Nachgewährung von Urlaubstagen richtet sich nach § 9 Bundesurlaubsgesetz. Demnach ist es notwendig, eine Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Dann werden die nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.

Die Klägerin hatte aber kein Attest vorgelegt. Eine behördliche Quarantäneanordnung ersetzt das ärztliche Zeugnis jedoch nicht.  

Das Arbeitsgericht stellte auch klar, dass man nicht einfach „analog“ eine Arbeitsunfähigkeit annehmen könne. Eine Covid-19-Erkrankung führt ja nicht zwingend und unmittelbar zu einer Arbeitsunfähigkeit.

Quelle: www.dav-arbeitsrecht.de

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