Falsche Arbeitszeiterfassung: Rechtfertigt Verdacht eine Kündigung?

(DAV). Vor dem Hintergrund zunehmender Flexibilisierung der Arbeitszeit und des Einsatzes von Homeoffice kommt der korrekten Erfassung der Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer eine wichtige Rolle zu. Arbeitszeitbetrug stellt kein Kavaliersdelikt dar und kann schwerwiegende Folgen haben. Daher sollte sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern größte Sorgfalt auf eine genaue Arbeitszeiterfassung gelegt werden.


Das Landesarbeitsgericht Rostock hat am 28. März 2023 (AZ: 5 Sa 128/22) in einem Urteil die Rechtmäßigkeit einer Verdachtskündigung bestätigt, wenn ein Arbeitnehmer höchstwahrscheinlich einen Arbeitszeitbetrug begeht. Er hatte sich von zu Hause aus in ein Zeiterfassungssystem eingebucht, erschien aber erst später am Arbeitsplatz. Das Urteil betont die Bedeutung der korrekten Arbeitszeiterfassung und legt die Konsequenzen offen, die sich aus Verstößen ergeben können, so die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).


Fall des Gleitzeitmitarbeiters: Falsche Zeiterfassung führt zur Kündigung

Der Kläger war im Gleitzeitmodell bei der Beklagten beschäftigt. Die Anforderungen des Unternehmens sahen vor, dass die Mitarbeiter für die korrekte Erfassung ihrer Arbeitszeiten verantwortlich waren, wobei das Online-Stempeln eine Möglichkeit war.

Es bestand der Verdacht, dass der Kläger sich morgens von zu Hause aus ins Zeiterfassungssystem einbuchte, aber erst später am Arbeitsplatz erschien. Trotz seiner Bereitschaft, in Zukunft zu festen Arbeitszeiten zu arbeiten, wurde ihm aufgrund des Verdachts des Arbeitszeitbetrugs gekündigt.


Kündigung trotz fehlender Beweise: Verdacht reicht aus

Trotz der Bemühungen des Klägers, die Situation zu erklären und den Verdacht zu zerstreuen, sprach die Beklagte eine Kündigung aus. Das Gericht befand, dass der schwere Verdacht einer Pflichtverletzung das notwendige Vertrauen in den Arbeitnehmer untergraben und daher eine Kündigung rechtfertigen könne. Ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Pflicht zur korrekten Dokumentation der Arbeitszeit reicht für eine Kündigung aus.

Das Gericht betonte zudem, dass die flexible Arbeitszeit vor allem den Interessen der Mitarbeiter dient, indem sie die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördert. Jedoch kann ein Arbeitgeber diese Flexibilität nur gewähren, wenn die Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten korrekt erfassen.


Quelle:
www.dav-arbeitsrecht.de

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