Corona-Pandemie: Kein Urlaubsanspruch für Kurzarbeit Null

(DAV). Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mussten oder müssen wegen Corona in Kurzarbeit. Teilweise sogar auf Kurzarbeit null. Der Anspruch auf Erholungsurlaub bemisst sich nach den Arbeitstagen. Kürzt die Kurzarbeit also den Anspruch auf Urlaub?

Während der Kurzarbeit Null erwirbt man keine Urlaubsansprüche. Für diesen Zeitraum wird der Jahresurlaub 2020 nur anteilig gewährt. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 12. März 2021 (AZ: 6 Sa 824/20).

Weniger Urlaub wegen Kurzarbeit?

Seit dem 1. März 2011 arbeitet die Klägerin als Verkaufshilfe in einem Betrieb der Systemgastronomie. Sie ist in einer Drei-Tage-Woche in Teilzeit tätig. Vereinbarungsgemäß stehen ihr pro Jahr 28 Werktage bzw. umgerechnet 14 Arbeitstage Urlaub zu.

Von April bis Dezember 2020 galt für die Klägerin infolge der Corona-Pandemie wiederholt Kurzarbeit Null. In den Monaten Juni, Juli und Oktober 2020 bestand diese durchgehend. Im August und September 2020 gewährte ihr das beklagte Unternehmen insgesamt 11,5 Arbeitstage Urlaub.

Die Klägerin ist der Ansicht, die Kurzarbeit habe keinen Einfluss auf ihre Urlaubsansprüche. Konjunkturbedingte Kurzarbeit erfolge nicht auf Wunsch des Arbeitnehmers, sondern im Interesse der Arbeitgeberin. Kurzarbeit sei auch keine Freizeit, da sie während der Kurzarbeit Meldepflichten unterliege. Auch könne die Arbeitgeberin die Kurzarbeit kurzfristig beenden, daher könne sie die freie Zeit nicht frei verplanen. Sie verlangt deshalb, dass ihr für das Jahr 2020 der ungekürzte Urlaub von 14 Arbeitstagen zustehe, d. h. noch 2,5 Arbeitstage.

Die Arbeitgeberin meint, mangels Arbeitspflicht während der Kurzarbeit Null entstünden keine Urlaubsansprüche.

Kein Urlaubsanspruch aus Zeitraum der Kurzarbeit Null

Die Klage scheitert. Aufgrund der Kurzarbeit Null in den Monaten Juni, Juli und Oktober 2020 hat die Klägerin in diesem Zeitraum keine Urlaubsansprüche erworben. Der Jahresurlaub 2020 steht ihr deshalb nur anteilig im gekürzten Umfang zu. Für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null war der Urlaub um 1/12 zu kürzen, was sogar eine Kürzung um 3,5 Arbeitstage ergeben würde.

Erholungsurlaub bezweckt zwar sich zu erholen, dies setzt aber eine Verpflichtung zur Tätigkeit voraus, so das Gericht. Da während der Kurzarbeit die beiderseitigen Leistungspflichten aufgehoben sind, werden Kurzarbeiter wie vorübergehend teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer behandelt. Deren Erholungsurlaub wird ebenfalls anteilig gekürzt. Insbesondere ist Kurzarbeit Null nicht mit Arbeitsunfähigkeit zu vergleichen.

Quelle: www.dav-arbeitsrecht.de

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