AGG: Entschädigung wegen Altersdiskriminierung?

(red/dpa). Wer bei einer Bewerbung diskriminiert wird, kann Entschädigung verlangen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet hierfür die Grundlage. Keinen Anspruch hat allerdings, wer die Stelle gar nicht wollte. Wann liegt eine rechtsmissbräuchliche Bewerbung vor?

Das ist etwa dann der Fall, wenn sich der Bewerber auf die ausgeschriebene Stelle nur beworben hat, um eine Entschädigung verlangen zu können. So entschied das Arbeitsgericht Bonn am 23. Oktober 2019 (AZ: 5 Ca 1201/19). 

In einem von Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall ging es um Diskriminierung wegen des Alters. Der 1946 geborene Mann ist Rentner. Er bewarb sich auf eine Stelle als Ausbilder als „Fachleiter aus den Bereichen Küche/Hauswirtschaft/Nähen“. Er erläuterte aber gleich, er sei Rentner und könne in „Nähen“ nicht ausbilden. In seinem Bewerbungsschreiben forderte er auch, dass der Arbeitgeber ihm ein „Appartement in nächster Betriebsnähe“ bereitstellen solle. 

AGG: Keine Altersdiskriminierung wenn Stelle nicht gewollt

Der Mann wurde nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Er erhielt die Mitteilung, dass er nicht in die engere Auswahl einbezogen worden sei. Daraufhin erhob er Klage auf Entschädigung nach dem AGG. Er sei wegen seines Alters diskriminiert worden. Der Rentner verlangte rund 11.000 Euro Entschädigung.

Keine „echte“ Bewerbung – keine Entschädigung nach AGG

Die Klage scheiterte. Für das Gericht war klar, dass dies eine „rechtsmissbräuchliche“ Bewerbung war. Der Mann habe sich nur beworben, um eine Entschädigung verlangen zu können, so das Arbeitsgericht.

Der Mann hatte in seiner Bewerbung keine Gründe genannt, warum man ihn einstellen sollte. Nicht einmal seine Qualifikation oder Motivation für die Bewerbung erläuterte er. Außerdem habe er mit der Forderung nach einem Appartement in nächster Betriebsnähe „eine Absage heraufbeschworen“.

Unabhängig davon hatte das Gericht auch keine Indizien erkennen können, die für eine Diskriminierung aufgrund des Alters sprachen.

Quelle: www.dav-arbeitsrecht.de

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